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Wie sicher sind die landeseigenen Kleingärten in Charlottenburg-Wilmersdorf? Ein Antrag von Gabriele Gutzmann zur Senioren-Bezirksversammlung

Dr. Gabriele Gutzmann   (Kolonie Am Stadtpark I)  

 Antrag zur 10. Seniorenbezirksversammlung Cha-Wi am 26.11.2018

 Dauerhafte Sicherung der landeseigenen Kleingartenflächen im neuen Kleingartenentwicklungsplan  

Das Bezirksamt wird gebeten, sich gegenüber Senat und Abgeordnetenhaus dafür einzusetzen, dass die landeseigenen Kleingartenflächen im Bezirk im neuen Kleingartenentwicklungsplan eine Einstufung bei 1 „(dauerhaft gesicherte Kleingärten“) oder bei 2 („dauerhaft zu erhaltende Kleingärten mit Handlungsbedarf“) erhalten.    Begründung:   Viele Kleingärtner*innen, viele Bewerber*innen um einen Kleingarten und auch viele Besucher*innen der öffentlich zugänglichen Kleingartenanlagen befinden sich im Seniorenalter und haben ein großes Interesse an deren Erhalt.

 Der Beschluss der BVV vom  14.7.2016 beinhaltet die Zustimmung zum Bürgerbegehren, in dem das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf aufgefordert wird, „die Grünflächen im Bezirk, einschließlich der Kleingärten, dauerhaft zu sichern und bestehende andere Planungen unverzüglich aufzuheben“. Sie sind „sind von jeglicher Bebauung auszunehmen und für kommende Generationen dauerhaft zu bewahren“ (Drucksache - 1699/4).

 Derzeit liegt ein Vorschlag für einen Entwurf des Kleingartenentwicklungsplans dem Senat zur Entscheidung vor, der dem Bürgerbegehren nicht entspricht. Dieser Vorentwurf sieht vor, dass einige landeseigene Kleingartenanlagen bei 3 („längerfristige Nutzungsperspektive“) und 4 („bauliche Entwicklung“) eingeordnet werden und damit kürzer oder längerfristig einer Umnutzung zugeführt werden sollen. 

 

 Dies betrifft vor allem zahlreiche Anlagen im dicht besiedelten Teilbezirk Wilmersdorf, insbesondere rund um den übernutzten Volkspark. Diese ermöglichen wohnungsnahes Gärtnern und Erholung, sind äußerst beliebt, wie auch lange Bewerbungslisten zeigen, sie sind öffentlich zugänglich, machen auch weitere Angebote für die Öffentlichkeit und sind Orte der Artenvielfalt, an der sich viele Menschen erfreuen.  Der Verlust dieser Kleingartenanlagen würde eine bedeutsame Verschlechterung der Lebensqualität der Menschen, die in der Umgebung wohnen, bedeuten, darunter viele ältere Menschen. In deren Interesse sollte die Versorgung mit wohnungsnahen Grünflächen, die Klima- und Luftqualität sowie die Artenvielfalt nicht verschlechtert werden.