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Ist der "Rüdesheimer Weinbrunnen" rechtswidrig?

Berlin hätte den Betrieb des „Rheingauer Weinbrunnen“ auf dem Rüdesheimer Platz in Wilmersdorf nicht erlauben dürfen. Das entschied gestern das Bundesverwaltungs-gericht in Leipzig (Az. 8 C 3.19) und gab damit der Klage eines Anwohners in letzter Instanz recht. Grund dafür ist der Lärm, der von der Gaststätte ausgeht. Das Bezirksamt Charlot-tenburg-Wilmersdorf hatte im April 2014 erlaubt, dass der „Rheingauer Weinbrunnen“ auf der Empore des Platzes ohne Ruhetage von Mai bis September von 15 bis 22 Uhr betrieben werden darf. Der Kläger hatte vor dem Verwal-tungsgericht 2016 und vor dem Oberverwaltungsgericht 2017 noch den Kürzeren gezogen. Hier der Beitrag der Berliner Morgenpost. Bezirksbürgermeister Naumann sagte in einer ersten Reaktion, den Weinbrunnen werde es weiter geben! Hier ein Bericht aus Tagesspiegel-Leute.