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Ab 1. März ist nur noch "gebietseigenes" Saatgut erlaubt

Um die genetische Vielfalt zu erhalten, wurde nach der Novelle des Bundesnaturschutz-gesetzes (BNatSchG) im Jahr 2009 im Paragraf 40 Absatz 1 BNatSchG festgelegt: In der freien Natur sollen nun vorzugsweise Pflanzen oder Saatgut verwendet werden, die ihren genetischen Ursprung in der jeweiligen Region haben. Dazu ist Deutschland in acht Produktionsräume mit 22 Ursprungsgebieten eingeteilt. Ab dem 1. März 2020 dürfen nicht-gebietseigene Pflanzen und Saatgut nur noch mit Genehmigung ausgebracht werden. Durch diese Regelung sollen einer weiteren Florenverfälschung effektiv entgegengewirkt sowie Produktion und Verwendung gebietseigener Gehölze und Saaten gefördert werden. Hier geht´s zur Info des Bundesministeriums für Umwelt, zum Leitfaden sowie zum fb-Post von "Deutschland summt."