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Was sich an Gartenarbeit von der Steuer absetzen lässt

Schädlingsbekämpfung, Terrassenbau, Baumbeschneiden... Auch bei Gartenarbeiten gilt natürlich die übliche Abgabefrist, um die Steuererklärung einzureichen. Absetzen kannst Du darin pro Jahr bis zu 5.200 Euro, die sich zum einen in haushaltsnahe Dienstleistungen, zum anderen in Handwerksleistungen aufteilen. Das zum Garten gehörende Haus muss vom Besitzer selbst bewohnt werden. Auch Ferienhäuser und Schrebergärten, die nicht das ganze Jahr über bewohnt sind, schließt die Regelung mit ein. Hier geht´s zum Text aus „Mein schöner Garten“.