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Schottergärten sind in Berlin und Brandenburg verboten

Jetzt hat auch die Landesregierung in Brandenburg klargestellt: Laut Bauord-nung sind Schottergärten unzulässig. Lediglich einzelne Bebauungspläne könnten Ausnahmen ermöglichen. Aber wer kontrolliert das? Georg Kössler, klimapolitscher Sprecher der Berliner Grünen, sagt: Auch in Berlin verbiete die Bauordnung Steingärten. Er fordert: „Wir brauchen aber eine bessere Ausstattung der Bezirksämter.“ Bei Neubauanträgen müsse ein Bauherr nicht nachweisen, wie der Freiraum gestaltet ist. „Das rutscht bei den Ämtern oft durch“, sagt Kössler. „Wahrscheinlich brauchen wir mal einen Stadtrat, der das für sich als Thema erkennt.“ Hier der Bericht der taz.