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Einwohner fragen, Bezirksamt antwortet nicht

Auf schriftlich vom Bürger einzureichende Fragen gibt das Bezirksamt nur mündlich Antwort, zu deren Entgegennahme der Bürger im Saal zu erscheinen hat. Be-dauerlicherweise hat sich die BVV-Vor-steherin (SPD) in der BVV-Sitzung vom 27. August nicht daran erinnert, dass sie als „erste Bürgerin des Bezirks” die Inter-essen der Bürger zu vertreten hat – und dass sie außerdem durch Art. 20 III Grundgesetz an Recht und Gesetz gebunden ist, also die geltende Geschäftsordnung mit schriftlichen Antworten. Hier ein Beitrag der Berliner Woche.