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BGH: Darf ich zu mir überhängende Äste eines Baumes abschneiden?

Nachbarn dürfen einen auf ihr Grund-stück herüberragenden Baum auch dann zurückschneiden, wenn er dadurch seine Standfestigkeit verlieren könnte oder abzusterben droht. Das gilt auch, wenn das Grundstück von dem Baum nur mit-telbar beeinträchtigt wird – etwa durch herabgefallene Nadeln oder Zapfen. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Freitag in einem Berliner Nachbarschaftsstreit. Hier zum Beitrag der faz.