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Pandemie-Sonderregelungen für Vereine verlängert

Das in Deutschland seit 27. März 2020 geltende „Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrens-recht“ enthält in Artikel 2 Paragraph 5 Sonderregelungen für Vereine, Parteien und Stiftungen. Der Artikel 2 sollte eigentlich Ende des Jahres 2021 außer Kraft treten. Aufgrund des nicht voraus-sehbaren Verlaufs der Corona-Pandemie ist er nun vorsorglich bis einschließlich 31. August 2022 verlängert worden. Hier zum Bericht unseres Landesverbandes.