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Mehr Gewichtung für Kleingärten im neuen Bundesnaturschutzgesetz

Im gerade geänderten Bundesnatur-schutzgesetz erhielten Kleingarten-anlagen mehr Gewicht. Im § 1 Abs. 6 BNatSchG sind nun neben anderen Freiräumen im „besiedelten und siedlungsnahen Bereich“ auch Kleingartenanlagen zu „erhalten und dort, wo sie nicht in ausreichendem Maße und hinreichender Qualität vorhanden sind, neu zu schaffen oder zu entwickeln.“ Hier zum Bericht aus dem "Gartenfreund".