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Der landeseigene Teil der Kolonie Oeynhausen gilt als "gut bebaubar"!

Soll "Oeynhausen" zum zweiten Mal amputiert werden?

Der aktuelle Entwurf des Stadtentwicklungsplanes sieht auch die „bauliche Nutzung grüner Bauflächenpotenziale“ vor. Auf bisherigen Grünflächen sollen 10.000 Wohnungen entstehen. Das sind vor allem landeseigene Kleingärten. Klar als "nach 2030 bebaubar" gekennzeichnet ist darunter auch der landeseigene Teil der Kleingartenkolonie „Oeynhausen“! Hier der Bericht des Tagesspiegel.

Dazu fällt einem doch sofort ein, dass die BVV im Sommer 2016 die Forderung aus einem Bürgerbegehren übernahm, als Reaktion auf die Teilbebauung der Kolonie Oeynhausen alle Grünflächen und Kleingärten in Charlottenburg-Wilmersdorf „dauerhaft zu sichern und bestehende andere Planungen unverzüglich aufzuheben“. Dazu noch ein Beitrag aus "Westkreuzpark".

 


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Kommentare: 3
  • #1

    else (Sonntag, 10 März 2019 00:53)

    und warum dann nicht direkt die "Ersatzflächen" nehmen und das Gewachsene bestehen lassen?

  • #2

    klugscheißer (Sonntag, 10 März 2019 16:48)

    Die Antwort kennst Du sicher: Weil´s keine Ersatzflächen gibt - jedenfalls in Charlottenburg-Wilmersdorf

  • #3

    else (Dienstag, 12 März 2019 01:28)

    klar kenne ich die Antwort, aber nachhaken kann ja nicht schaden, vor allem nicht im Lichte des "Kleingartenentwicklungsplanentwurfs"! ;-)