· 

Wer ist für Winterdienst in einer Kleingartenanlage zuständig?

In einer Kleingartenanlage entscheidet die Mitgliederversammlung, ob im Spätherbst rutschiges Laub oder im Winter Eis und Schnee geräumt werden oder nicht. Ist die Anlage öffentlich zugänglich und es gibt keinen Winterdienst, geht der Verein ein gewisses Risiko ein, denn er ist für die Sicherheit der Anlage verantwortlich und haftet, wenn etwas passiert. Dagegen hilft auch kein Schild mit der Aufschrift: "Kein Winterdienst". So ein Schild mindert die Haftung, schließt sie aber nicht gänzlich aus. Hier gehts zum Beitrag des mdr.