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Es wird nicht statistisch erfasst, wie viele Menschen in Deutschland in Kleingärten wohnen. Offiziell ist es verboten: Im Bundeskleingarten-gesetz steht, es sei nur „eine Laube in einfacher Ausführung“ zulässig, sie dürfe „nach ihrer Be-schaffenheit, insbesondere nach ihrer Ausstattung und Einrichtung, nicht zum dauernden Wohnen geeignet sein“. In Großstädten wie Berlin fehlt aber Wohnraum. Warum also werden die Vor-schriften nicht geändert? Ist das Bundeskleingar-tengesetz, das Wohnen in den Lauben verbietet, noch zeitgemäß? Hier der Bericht der taz.