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Welches offene Feuer ist im Garten erlaubt?

Das Verbrennen von Grüngut ist gemäß Kreislauf-wirtschaftsgesetz verboten und nur in Ausnahme-fällen erlaubt. Nicht nur Bundes- und Landesgesetze, sondern auch kommunale Regelungen müssen eingehalten werden. Grundsätzlich hat die Verwer-tung von Grüngut Vorrang vor der Beseitigung. Sollte ausnahmsweise in Ihrer Gemeinde das Verbrennen von Gartenabfällen erlaubt sein, muss das Feuer vorab angekündigt und genehmigt werden. Wenn die Genehmigung erteilt ist, müssen strenge Maßnahmen zur Sicherheit, zur Brandverhütung und zum Schutz der Nachbarn eingehalten werden. Diese Maßnahmen betreffen unter anderem die Uhrzeit, Jahreszeit und die Witterungsbedingungen. Hier ein Bericht aus „Mein schöner Garten“.