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Corona: Darf man jetzt in seiner Laube wohnen?

Gelegentlich übernachten darf man ohnehin im Kleingarten. Das Bundeskleingartengesetz schließt lediglich ein dauerhaftes Wohnen aus. Angesichts der Corona-Ausnahme-situation wird aber stellenweise schon überlegt, inwieweit Menschen jetzt auch offiziell in ihren Kleingärten leben dürfen. Dass lässt zum Beispiel Rostocks Ober-bürgermeister Claus Ruhe Madsen gerade konkret prüfen - allerdings unter der Auflage, dass dort nicht gefeiert wird und jeder in seinem Garten bleibt. Hier der Bericht aus dem nd.