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Baden-Württemberg will "Schottergärten" verbieten

In einem Gesetzentwurf stellt die Landes-regierung von Baden-Württemberg klar, dass Schottergärten grundsätzlich keine zulässige Gartennutzung darstellen. Gartenanlagen sollen stattdessen Insekten freundlich gestaltet und Gartenflächen vorwiegend begrünt werden. Auch Privatpersonen hätten einen Beitrag zum Erhalt der biologischen Vielfalt zu leisten. Danach müssten bereits existierende Schottergärten im Zweifelsfall beseitigt oder umgestaltet werden. Hier der ganze Text aus „Mein schöner Garten“.


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