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Müssen Rauchwarnmelder jetzt auch in Lauben installiert werden?

In Berlin und in Brandenburg müssen spätestens am 1. Januar 2021 alle Woh-nungen in Bestandsbauten mit Rauch-meldern ausgestattet sein. Das gilt auch für Einzimmer-Appartements, Einfami-lienhäuser, sowie Wochenend- und Ferienhäuser mit mehr als 50 Quadrat-metern Fläche. Ausgenommen sind Lauben in Kleingärten und Geschäftsräume. Hier zum Bericht der Berliner Morgenpost.