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Kastrationspflicht für freilaufende Katzen

Der Berliner Senat hat die erste Katzenschutzverordnung beschlossen. Danach dürfen Kater und Katzen nur noch frei herumlaufen, wenn sie kastriert und gechippt sind. Die Verordnung tritt zwölf Monate nach Verkündung in Kraft. Ein Bußgeld ist nicht vorgesehen. Hier zum Beitrag der Berliner Morgenpost und aus dem Tagesspiegel.