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Von heute bis zum 22. Oktober kann der Bebauungsplan-Entwurf IX-205a ein-gesehen werden. Bis zum 22. Oktober können Stellungnahmen dazu abgegeben werden. Der Geltungsbereich des B-Planes wurde verkleinert. Ziel des Bebauungsplanverfahrens IX-205a ist die Sicherung der bestehenden Kleingarten-flächen und der kleingärtnerischen Nutzung im Geltungsbereich des Bebau-ungsplans auf privaten Grundstücken. Der Baunutzungsplan setzt bislang die Flächen als „Allgemeines Wohngebiet“ mit der Baustufe III/3 (GRZ 0,3; GFZ 0,9 in der geschlossenen Bauweise mit 3 Geschossen) fest. Hier geht´s zu allen Infos dazu.
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