![](https://image.jimcdn.com/app/cms/image/transf/dimension=340x1024:format=jpg/path/s4926e50d417796b1/image/i6bd29847bb5fc203/version/1638456654/image.jpg)
Heute hat die EU-Kommission verkündet, Deutschland in einem weiteren Natur-schutzfall vor den Europäischen Gerichts-hof (EuGH) zu bringen. Es geht um den unzureichenden Schutz von artenreichen Mähwiesen in FFH-(Fauna-Flora-Habi-tat-)Gebieten, die Teil des EU-Schutz-gebietsnetzes Natura 2000 sind. Nach EU-Recht darf sich der Zustand der ge-schützten Arten und Lebensräume in diesen Gebieten nicht verschlechtern. In den deutschen FFH-Gebieten sind jedoch rund 18.000 Hektar Mähwiesen verschwunden. In Berlin betrifft die EU-Klage die Schutzgebiete Tegeler Fließtal, Spandauer Forst, Falken-berger Rieselfelder, Pfaueninsel und Grunewald. Hier zum Pressetext vom NABU Berlin.