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Darf ich eigentlich jetzt Flüchtlinge, zum Beispiel aus der Ukraine, in meiner Kleingarten-Laube wohnen lassen?

Eine kleingärtnerische Nutzung schließt eine Bewohnung der Parzellen aus. Ohne eine ausdrückliche Zustimmung durch die Grundstückseigentümer können weder die Parzellen noch die Gartenlauben zu Übernachtungszwecken zur Verfügung gestellt werden. Bestand-teil der auf dem Bundeskleingarten-gesetz beruhenden Zwischenpacht-verträge ist auch ein Verbot der Zurver-fügungstellung an Dritte. Es bedürfte also einer bundesweiten rechtlichen Regelung, wenn Kleingartenparzellen und darauf befindliche Gartenlauben Dritten zur Verfügung gestellt werden sollen. Hier zum Bericht des Landesverbandes.