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Bis zum 31. Oktober müssen die neuen Grundsteuererklärungen abgegeben werden. Kleingärten werden normaler-weise nach Grundsteuer A besteuert. Sollte sich in dem entsprechenden Grundstück jedoch ein Garten- oder Ferienhaus mit einer überdachten Grundfläche von mehr als 24 Quadrat-metern befinden, wird es als Wohngrund-stück klassifiziert. Damit kommt die höhere Grundsteuer B für das Grundstück zum Tragen. Für die Grundsteuererklärung ist nur der Eigentümer verantwortlich. Pächter eines Kleingartens müssen also keine weiteren Schritte unternehmen, denn der Eigen-tümer ist hier entweder eine Privatperson oder eine Kommune. Hier zum Bericht der fr.