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Bezirksamt Marzahn Hellersdorf bestätigt: „Bestehende Kleingarten-anlagen auf landeseigenen Grund-stücken werden in der laufenden Legislaturperiode durch das Bezirksamt nicht für eine Wohnbebauung, eine Bebauung mit Einrichtungen der sozialen Infrastruktur, Schule und Kita, Grün- und Sportflächen freigegeben." Hier zur Pressemitteilung.